Zur Klassenelternschaft gehören alle Erziehungsberechtigten der Schüler-innen einer Klasse. Die Erziehungsberechtigten können in der Klassenelternschaft durch Personen vertreten werden, denen sie die Erziehung des Schülers oder der Schülerin anvertraut haben. Bei Wahlen und Abstimmungen haben beide Elternteile zusammen für ein Kind eine Stimme. Zu Elternvertretern können auch Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gewählt werden, die mit einem personensorgeberechtigten Elternteilverheiratet sind oder mit ihm in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Die Klassenelternschaft berät alle die Klasse betreffenden Fragen und Probleme und bereitet darüber hinaus Entscheidungen -z.B. des Schulelternrates- vor.
Die Klassenelternschaft wählt einen Vorsitzenden der Klassenelternschaft und eine-n Stellvertreter-in. Mindestens zweimal im Schuljahr lädt der / die Vorsitzende zu den Elternversammlungen ein. Er / Sie schlägt nach Rücksprache mit seinem / seiner Stellvertreter-in die Tagesordnung vor und leitet die Versammlung (nicht der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin). Die Klassenelternschaft kann sich auf ihrer Versammlung mit allen schulischen Fragen und Problemen beschäftigen. Der / Die Klassenlehrer-in ist, ebenso wie alle anderen Lehrer-innen der Klasse, verpfichtet, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit der Klassenelternschaft zu besprechen.
Weiterhin sind viele Eltern (auch ehemaliger Schüler) organisiert im Schulverein. Die engagierten Mitglieder dieses Schulvereins gestalten das Schulleben mit durch attraktive Ferienprogramme, Bastelangebote, Ausflüge .... Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen.
Ein Anmeldeformular für den SV finden Sie unter „Formulare".