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Wegen der derzeitigen Situation finden Sie aktuelle Infos weiter unten auf der Seite!
Ältere Informationen, Elternbriefe, Downloads etc. aus der Corona-Zeit finden Sie im Menü unter Home-Archiv.
Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob es auf dieser Seite Neuerungen gibt!
Es folgen Elternbriefe, Infobriefe etc. . Neu eingestellte Infos befinden sich oben.
21.09.
17.09.
Eine Information vom Landkreis:
Bitte informieren Sie alle Ihre Eltern darüber, dass die „Freitestnachweise“, im Falle einer Quarantäne, die an das Pandemie-Team geschickt werden, folgende Informationen enthalten müssen:
Name des Schülers/der Schülerin
Geburtsdatum des Schülers/der Schülerin
Schule und Klasse des Schülers/der Schülerin
Wenn die Angaben fehlen, ist es fast unmöglich, die Nachweise zuzuordnen!
Mit freundlichen Grüßen
S. Maack
Landkreis Harburg
Abt. Schule/ÖPNV/Sport
Schloßplatz 6
21423 Winsen
15.09.
Liebe Eltern der Grundschule Binnenmarsch,
da nach den Vorgaben des Landes Schülerinnen und Schüler durch Ihre regelmäßige Testung in der Schule grundsätzlich als getestet gelten, haben die Kinder dadurch Zugang zu Bereichen, die der 3G Zugangsbeschränkung unterliegen. Da es mittlerweile öffentliche Bereiche (Schwimmbad, Kino o.ä.) gibt, die Grundschüler scheinbar nicht als schulpflichtig erkennen können und deswegen einen Schülerausweis verlangen, haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass auch unsere Schülerinnen und Schüler einen Schülerausweis erhalten können.
Wenn Sie einen Schülerausweis für Ihr Kind haben möchten, geben Sie bitte ein Passfoto (Maximalgröße: ca. 5,5cmx4cm)(bitte keine Urlaubsfotos o.ä) mit Name, Geb.-Datum, und Adresse im Sekretariat ab bzw. werfen es in einem Umschlag in den Briefkasten. Der Schülerausweis wird dann Ihrem Kind mitgegeben, wenn er ausgestellt wurde.
Viele Grüße
Christian Raab
06.09.
02.09.
27.08. (Update: 01.09.) WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR EINSCHULUNG (HIER: KONTAKTLISTEN)
Für die Einschulung, die wir wie angekündigt auf unserem Sportplatz machen werden, benötigen wir die Kontakten aller Anwesenden.
Aus diesem Grund schicken bitte ALLE Eltern eine Email an die Schule.
Auf dieser Liste müssen alle Gäste, Eltern-(teile) und Geschwister des Einschulungskindes aufgeführt werden.
Geben Sie bitte unbedingt
Name, Adresse und Telefonnummer aller Teilnehmer an. Schicken Sie diese Liste dann an
gs-binn@t-online.de oder an Kontakt@gs-binnenmarsch.de .
Denken Sie bitte auch daran, dass alle Personen ab dem 7. Lebensjahr einen negativen Testnachweis oder Impf- bzw. Genesenennachweis mitbringen müssen (Offizielle Bescheinigung! - Schnelltest darf nicht älter als 24h sein, PCR-Test maximal 48h alt!). Die Schulkinder benötigen nur den normalen Test, den die Schule ausgegeben hat und die Bestätigung der Eltern über das negative Ergebnis.
Ich wünsche Ihnen noch ein schöne Zeit und freue mich auf die Einschulung Ihrer Kinder!
C. Raab
27.08. WICHTIGE INFO ZUR EINSCHULUNG (HIER: TESTPFLICHT)
Info aus dem Ministerium:
"Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen."
27.08. WICHTIG, bitte lesen!
27.08. MASKENPFLICHT AUCH IM UNTERRICHT (erst einmal bis zum 22.09.)
Nach aktuellem Stand wird nun auch in der Grundschule eine Maskenpflicht im Unterricht eingeführt. Tragepausen dürfen während der Lüftungsphase (20-5-20) vorgenommen werden. In Klasse 1 dürfen situationsabhängig weitere Tragepausen vorgenommen werden.
Die Maskenpflicht gilt nicht im Freien (z.B. Spielpausen).
27.08. NEUE VERPFLICHTENDE TESTTAGE FÜR DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Vom 02.09. bis 10.09. müssen sich die Kinder täglich testen!
Danach müssen sich die Kinder am Montag, Mittwoch und Freitag testen!
Sollte ein Kind nicht getestet sein bzw. keinen Unterschriebenen Nachweis vorzeigen können, darf es nicht am Unterricht teilnehmen und muss abgeholt werden. Eine Nachtestung in der Schule findet nicht statt!
27.08. WICHTIG!!!
Aus dem Ministerium:
20.07.
LETZTER SCHULTAG!!!
Am letzten Schultag (Mittwoch, den 21.7.), endet die Schule für alle Schülerinnen und Schüler nach der zweiten Stunde um 09.35 Uhr. Es findet KEINE weitere Betreuung statt!
Die Busse fahren entsprechend um 09.40 Uhr bzw. 09.45 Uhr. Sollten Sie Ihre Kinder abholen, warten Sie bitte vor der Schule und achten Sie auf das Abstandsgebot.
14.07.
25.06.
24.06.
Und wieder muss ich Sie dringend bitten, an die Testung der Schülerinnen und Schüler am Montag UND Donnerstag zu denken. Ohne negatives Testergebnis, dass durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bestätigt wird, dürfen Ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen!
Als Gedächtnisstütze kann man z.B. eine wiederkehrende Erinnerung in das Smartphone einprogrammieren.
Die Testungen werden nach aktuellem Stand bis wenigstens Ende September weitergeführt.
22.06.
17.06.
WICHTIG!!! WICHTIG!!!
LETZTER SCHULTAG!!!
Am letzten Schultag (Mittwoch, den 21.7.), endet die Schule für alle Schülerinnen und Schüler nach der zweiten Stunde um 09.35 Uhr. Es findet KEINE weitere Betreuung statt!
Die Busse fahren entsprechend um 09.40 Uhr bzw. 09.45 Uhr. Sollten Sie Ihre Kinder abholen, warten Sie bitte vor der Schule und achten Sie auf das Abstandsgebot.
Der Schulschluss des Zeugnisausgabetages ist damit wieder genauso, wie vor der Pandemie.
Positiver gewollter Nebeneffekt: unsere Schule wird wegen der geringen Größe vorgezogen, um nachfolgend die Buskapazität für die anderen Schulen zu erhöhen. Damit können unsere Schülerinnen und Schüler auf recht leere Verkehrsmittel hoffen.
Um eine weitere Entzerrung im ÖPNV zu erreichen, werden verschiedene Schulen andere Zeiten haben, an denen sie beendet werden.
08.06.
Vom Landkreis!!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 14. Juni bis voraussichtlich 01. September 2021 findet im Bereich der Elbbrücke in Rönne (Bundesstraße 404) eine Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten statt.
Der erste Bauabschnitt erfolgt vom 14. Juni bis 21. Juni 2021. Durch das umgeleitete Verkehrsaufkommen werden auch Behinderungen auf der L 217, insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Winsen, erwartet.
Um Anschlüsse sicherzustellen und den Schüler/innen ein rechtzeitiges Erreichen der Schulen zu ermöglichen, werden die Abfahrtzeiten zur 1. Stunde der Buslinien 4404, 4405 und 5405 ab Montag, d. 14. Juni 2021 um 10 Minuten vorverlegt.
Außerdem entfällt die Haltestelle „Niedermarschacht, Bahnhof“ während der Bauzeit auf den Linien 4400 und 4402.
Der morgendliche Anschluss aus dem Raum Avendorf zur Linie 4405 ist unverändert auch während der Bauzeit sichergestellt.
Mit Beginn der niedersächsischen Sommerferien am 22. Juli 2021 wird sich die Verkehrslage voraussichtlich entspannen, so die Baustellenfahrpläne zunächst nur bis 21.07.2021 gültig sind.
Die Baustellenfahrpläne sind mit den markierten Änderungen beigefügt. Sollten weitere Änderungen erforderlich sein, erhalten Sie Nachricht.
04.06.
Liebe Eltern der Grundschule Binnenmarsch,
aus gegebnem Anlass muss ich noch einmal darauf Hinweisen, dass mitgeführte elektronische Kommunikationsmittel (Handy, Smartphone, Smartwatch) zwingend so einzustellen sind, dass eine Störung des Unterrichts nicht erfolgen kann. Ferner muss ich noch einmal darauf Hinweisen, dass die Benutzung der Foto- oder Videofunktion in der Schule natürlich verboten ist.
Sollten Sie als Eltern nicht sicher stellen können (z.B. durch technische Einstellungen), dass keine Aufnahmen, insbesondere durch Smartwatches, in der Schule durch ihre Kinder gemacht werden, müssen diese Geräte zu Hause bleiben, da wir besonders bei Smartwatches nicht erkennen können, ob diese mißbräuchlich genutzt werden.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende!
C. Raab
01.06.
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf Hinweisen, dass derzeit das Betreten des Schulgebäudes bzw. des Schulgeländes für Externe grundsätzlich noch untersagt ist, wenn keine Negativtestung nachgewiesen werden kann.
Hiervon unberührt bleibt aber natürlich weiterhin die Möglichkeit, Arbeitsmaterialien von außen am Fenster des Klassenraumes abzuholen. Dies ist trotz der Zutrittsbeschränkungen weiter möglich und ist nicht an eine Testung gebunden.
26.05.
Angebot des HTTV:
Der HTTV lädt euch ein zu einer sportlichen Mitmachgeschichte mit Hundi, Movi und Herr F.Holz. Start ist am Infokasten der Sporthalle Hunden.
Viel Spaß!
26.5.
Denken Sie für die nächste Woche bitte daran, dass der Stundenplan wieder im normalen Rhythmus stattfindet. Das bedeutet, dass der Montag der Montag im Stundenplan ist und der Dienstag wieder der normale Dienstag usw. . Sport findet auch wieder statt, dementsprechend wird wieder Sportzeug benötigt. (Überprüfen Sie nach so langer Zeit bitte, ob die Sportschuhe/Turnschläppchen noch passen. In Klasse 2 wechseln die Kinder bitte von Turnschläppchen auf normale Hallenturnschuhe, wenn neues Schuhwerk gekauft werden muss. Turnschläppchen können aber noch zu Ende getragen werden, wenn sie noch passen.)
Es gilt das Kohortenprinzip. Jede Klassen darf am Vormittag nur Kontakt zur eigenen Klasse haben. Im Ganztag bilden die Klassen 1/2 eine Kohorte und die Klassen 3/4. Alle Kinder müssen im Schulgebäude weiterhin eine Maske tragen, wenn sie den Klassenraum verlassen.
Die Testtage für die Kinder sind ab 31.5. Montag und Donnerstag.
26.05.
Informationen von Vitello!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 31.05.21 soll in Niedersachsen der Wiedereinstieg in den Unterricht im Normalmodus A starten. Für alle Beteiligten ein großer Grund zur Freude, aber auch eine kurzfristige, logistische Aufgabe für alle Schulen und für uns als Ihren Caterer.
In den zurückliegenden Monaten wurden bei uns alle eingehenden Kündigungen der Mittagsverpflegung genau eingepflegt, unsere Teilnahmelisten sind also aktuell. Trotzdem wird es Eltern und Erziehungsberechtigte geben, die aus Sorge - aus bekannten Gründen - nicht wollen, dass Ihre Kinder bis zum Ende des laufenden Schuljahres am Mittagessen Ihrer jeweiligen Schule teilnehmen. Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, die Ihr Kind nicht explizit im Sekretariat Ihrer jeweiligen Schule vom Mittagessen abmelden, gelten für uns als angemeldet.
Wir werden unsere Lastschrifteinzüge - wie immer - rückwirkend einziehen. Da aufgrund des uns vorgeschriebenen Lockdown die monatlichen Pauschalen nicht mehr greifen, werden die Abrechnungen pro Essen mit dem der Pauschale zugrunde liegendem Einzelpreis berechnet.
Wir freuen uns auf einen guten Start!
-- Mit freundlichen Grüßen i.A. Dagmar Krebs Vitello-Kochkultur
25.5.
Denken Sie bitte daran, dass die Kinder auch für diese Woche zwei Tests bekommen haben. Die Kinder können sich also neben den Pflichttagen Donnerstag bzw. Freitag zusätzlich auch heute bzw. am Mittwoch vor dem Unterricht testen.
Da wir ab der nächsten Woche wieder in Szenario A sind, gilt ab dem 31.5., dass die Testtage für alle Kinder Montag und Donnerstag sein werden!
21.05.
Wir werden ab dem 31.5. wieder in Szenario A wechseln. Der Ganztag wird so wie es aussieht wieder stattfinden. Die Testpflicht bleibt bestehen, dementsprechend können Schülerinnen und Schüler weiterhin von der Präsenzpflicht befreit werden.
Schöne Pfingsten!
C. Raab
20.05. (aktualisiert am 01.06.)
Liebe Eltern der Grundschule Binnenmarsch,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie noch einmal dringend darum bitten, an die Testung Ihrer Kinder zu denken und die unterschriebene Bestätigung über den negativen Test mitzugeben.
Der Test benötigt 15 Minuten, auch wenn der Kontrollstreifen bereits nach wenigen Minuten erscheint!
Als Erinnerungshilfe können Sie sich Wecker für die entsprechenden Testtage Montag und Donnerstag in Ihr Handy programmieren und auf 14tägige Wiederholung setzen.
Viele Grüße
C. Raab
20.5.
Trotz der gesunkenen Inzidenz ist laut Regionalem Landesamt für Schule und Bildung im Mai noch kein Wechsel in Szenario A möglich.
Wenn hierzu neue Informationen von oben kommen, werde ich Sie darüber auf unserer Homepage informieren.
04.05.
03.05.
29.4.
Informationen vom Landkreis (gilt ab einer Inzidenz ÜBER 100):
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Neuerung des Infektionsschutzgesetzes hat sich auch eine Änderung der Maskenpflicht im ÖPNV nach § 28 b, Absatz I, Nr. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aktuellste Fassung wie folgt ergeben:
„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:
(…)
9. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); (…)“
Es bestehen gem. § 28 b, Absatz IX, Satz 2 IfSG folgende Ausnahmen:
„(…) Soweit nach dieser Vorschrift das Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen ist, sind hiervon folgende Personen ausgenommen:
1. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.“
Andere Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab dem Schwellenwert von 100 damit nicht mehr ausreichend.
Bitte informieren Sie Ihre Schüler/innen vorsorglich in dieser Sache. Sofern es weitere Informationen dazu gibt, erhalten Sie Nachricht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung."
(aus einer Email des Landkreises Harburg vom 28.4.2021)
22.04.